Allgemeine Geschäftsbedingung für die Ausbildungen
am Institut für Musiktherapie Berlin
1. Allgemeine Studienbedingungen
Es gelten die Richtlinien der Studien- und Prüfungsordnung
des Instituts für Musiktherapie Berlin vom 1. April 1999.
2. Teilnahmevoraussetzungen
Die Ausbildungsgänge können belegt werden, wenn entweder
ein Praktikum im sozialen bzw. pflegerischen Bereich absolviert
wurde und/oder ein Grundberuf im humanmedizinischen Bereich, humanmedizin-angelehnten
Fächern vorliegt und/oder eine soziale, therapeutische, pädagogische,
seelsorgerische, musische Qualifikation vorliegt.
3.Bewerbungsvoraussetzungen
Teilnahme am schriftlichen und persönlichen Bewerbungsprozeß,
wobei ein Interesse an musiktherapeutischer und sozialmusikalischer
Gruppen- und Einzelarbeit sowie musikalische Kenntnisse, Fähigkeit
der Selbstreflexion und vor allem menschliche und therapeutische
Eignung vorliegen muß.
4. Bewerbung
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an das Institut für Musiktherapie
Berlin. Einzureichende Bewerbungsunterlagen: Passbild, Kurzlebenslauf
(tabellarisch), reflektierter Lebenslauf, Beschreibung des musikalischen
Werdeganges, Motivationsbeschreibung für die Berufswahl, Kopien
von Schul- bzw. Berufsabschlüssen.
5. Ausbildungsvertrag
Vertragliche Grundlage für die Ausbildung ist der Ausbildungsvertrag
des Instituts für Musiktherapie Berlin.
6. Versicherungsschutz
Das Institut für Musiktherapie Berlin verfügt über
eine Betriebshaftpflichtversicherung, in die alle Auszubildenden
während der Laufzeit des Ausbildungsvertrages eingeschlossen
sind.
Das Institut für Musiktherapie Berlin übernimmt keine
Haftung für An- und Abreise sowie für alle mit der Ausbildung
im Zusammenhang stehenden etwaigen Versicherungsfälle, die
nicht durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. |