Home     Impressum     AGB     Kontakt Eine musikalisch/musiktherapeutische Leistung, die Ihnen und Ihren Angehörigen nach § 45a und b des SGB XI, in dem Leistungen für Versicherte mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf und die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen geregelt sind, zusteht. Diese können Sie auf dem                                           bei Ihrer zuständigen Kranken- bzw. Pflegekasse beantragen. Die Fördervereinigung des Instituts für Musiktherapie Berlin hat mit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales eine Kostenübernahme gegenüber den Kranken- bzw. Pflegekassen des Landes Berlin verhandelt, durch die es möglich wird, Erstattungsansprüche aus dem musikalischen bzw. musiktherapeutischen Angebot direkt gegenüber der Krankenkasse abzurechnen. Somit kommen auf Sie und Ihre Angehörigen keine weiteren Kosten zu. Wenn Ihnen das Bewilligungsschreiben von Ihrer Krankenkasse zugesandt wird, müssen Sie nur noch mit uns Kontakt aufnehmen. Wir vereinbaren dann kurzfristig einen ersten Termin und kümmern uns mit Ihnen gemeinsam um die verbleibenden Formalitäten.